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Tarife

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Die Tarife für notarielle Beurkundungen unterliegen dem Dekret über den Notariats-Tarif (295.250) vom 30.08.2011.

Egal ob ein Notar für den Kauf eines Eigenheims gesucht wird, oder ob für die Gütertrennung bei Eheschluss, auf notariate-aargau.ch finden Sie alle zugelassenen Notare im Kanton Aargau für die Beurkundung eines Kaufvertrages für ein Haus oder Wohnung, oder für die amtliche Beurkundung eines Ehevertrags infolge Gütertrennung oder für die notarielle Beurkundung eines Erbvertrages. 

Der Kanton Aargau folgt dem System des freiberuflichen Notariats. Urkundsberechtigt sind die aargauischen Urkundspersonen bzw. Urkundspersonen des Kantons Aargau. Sie stehen zum Kanton in keinem Angestelltenverhältnis und üben ihre Tätigkeit in eigener persönlicher und finanzieller Verantwortung aus.

 

Der Kanton Aargau hat im Dekret über den Notariatstarif die Gebühren für die Amtshandlungen vorgegeben.

 

AUFWANDSTARIF

Für notarielle Beurkundungen von Ehe- und Erbverträgen sowie alle Arbeiten, welche nicht weiter unten beschrieben sind, gibt es gesetzlich keine einheitliche Gebührenordnung. Daher jede Notarin und Notar  entscheidet eigenständig, welchen Stundenansatz sie oder er verlangen möchte, darf aber maximal Fr. 300.- pro Stunde verrechnen.

 

FAZIT:

Mit unserer Plattform versuchen wir mehr Transparenz zu schaffen. Denn es gibt bei den Notaren im Aargau aufgrund der freien Tarifwahl der Notare auch finanzielle Unterschiede, welche teilweise bis zu 30% variieren können! Weiter ist es unser Ziel, im heutigen Zeitalter, auch die Dienstleistungen von Notaren zu digitalisieren und für Sie als Kunde den Weg zum Notar zu vereinfachen. Insbesondere bieten wir den Kunden von Notaren als Vermittlerin online auch Ehe- und Erbverträge sowie Firmengründungen an. Rasch, unkompliziert und zu Fix-Preisen als "All-In-One Paket".

PROMILLETARIF

Für die notarielle Beurkundung eines Kaufvertrages einer Immobilie oder Grundstücks ist vom Kanton Aargau folgender Promilletarif festgelegt worden:

  

4 ‰ bis Fr. 600'000.–, mindestens Fr. 300.–,

plus 2 ‰ von Fr. 600'001.– bis Fr. 3'000'000.–, 

plus 1‰ ab Fr. 3'000'001.–, jedoch höchstens Fr. 20'000.–. 

 

Die Gebühr für die Errichtung und Erhöhung von Grundpfandrechten richtet sich nach der Pfandsumme und beträgt zwei Drittel der Promille-Ansätze für Immobilien und Grundstücke (siehe oben), aber höchstens Fr. 7'500.–.

FAZIT:

An diesen Tarifen gibt es keine Marktfreiheit und jede Notarin und Notar im Kanton Aargau ist an diese Kostenstruktur gebunden. 

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