
Notariate
Kanton Aargau
Notare Kanton Aargau
Empfehlenswert


lic. iur. Daniel Hauser
Notar & Rechtsanwalt
Bahnhofplatz 1
5400 Baden
Tel. 056 210 41 31
Bevorzugte Tätigkeiten
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Eheverträge
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Erbverträge
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Grundbuchgeschäfte
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Handelsregistergeschäfte
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Der Kanton Aargau folgt dem System des freiberuflichen Notariats. Urkundsberechtigt sind die aargauischen Urkundspersonen bzw. Urkundspersonen des Kantons Aargau. Sie stehen zum Kanton in keinem Angestelltenverhältnis und üben ihre Tätigkeit in eigener persönlicher und finanzieller Verantwortung aus. Die Grundbuchverwalter nehmen keine Beurkundungen vor.
Die praktizierenden Urkundspersonen sowie die Beglaubigungspersonen werden im Register "der Urkunds- und Beglaubigungspersonen sowie der Notarinnen und Notare" geführt.
Die Urkundspersonen unterstehen in Bezug auf ihre öffentliche Beurkundungstätigkeit der Aufsicht der Notariatskommission. Bei Verstössen gegen das Beurkundungs- und Beglaubigungsrecht oder andere gesetzliche Bestimmungen eröffnet die Notariatskommission ein Disziplinarverfahren. Die Notariatskommission kann gegen eine Urkunds- oder Beglaubigungsperson Massnahmen verhängen.
Der Kanton Aargau hat für die notariellen Akte verbindliche Tarifvorschriften im Dekret über den Notariatstarif vom 30. August 2011 erlassen. Bei Streitigkeiten über die Höhe der Entschädigung der Urkundsperson kann sowohl die Klientschaft als auch die Urkundsperson bei der Notariatskommission ein sogenanntes